Der Weg zum Führerschein Kat. A

 

1. Gesuch
Bei Ihrem Strassenverkehrsamt können Sie sich für die Theorieprüfung anmelden.

Dem Gesuch ist ein Passfoto, eine Kopie der Niederlassungsbewilligung, eine Kopie des Schriftenempfangsscheins, der Identitätskarte oder des Führerausweises für Motorfahrzeuge beizulegen.

 

2. Theorieprüfung
Nach der Abgabe des Gesuches, erhalten Sie das Anmeldeformular für die Theorieprüfung. An der Theorieprüfung wird festgestellt, ob der Bewerber die Vorschriften und Grundlagen der Schiffsführung kennt und ist für die Motorboot Kat. A sowie Segelschiffe Kat. D identisch.

Abgenommen wird die Prüfung via Computer. Mindestens 56 der 60 Theoriefragen pro Prüfungsbogen, der insgesammt rund 300 Prüfungsfragen, müssen innerhalb von 45 Minuten richtig beantwortet werden.
Nach bestandener Theorieprüfung erhalten Sie eine Bestätigung, welche 18 Monate gültig ist.

 

Die Theorieprüfung ist vor der praktischen Prüfung abzulegen!

 

Vorbereitung zur Theorieprüfung:

Am besten nehmen Sie an einem unserer Theoriekurse teil, und lernen danach bequem zu Hause am PC mit unserer CD.
Wenn Sie mögen, können Sie auch einen Blick in die zu Grunde liegende Gesetzgebung werfen (Teils wertvoll, um gewisse Prüfungsfragen zu verstehen)!


3. Lernfahrten
Lernfahrten können in Begleitung einer Person durchgeführt werden, welche im Besitz eines Ausweises der entsprechenden Kategorie ist. Der Lernende braucht dazu keinen Lernfahrausweis.

 

4. Praktische Führerprüfung
Die Anmeldung zur Praktischen Führerprüfung wird erst nach bestandener Theorieprüfung und der nötigen Prüfungsreife durch den Fahrlehrer vorgenommen. Die Prüfung dauert ca. 60 Minuten. Die Prüfungssaison beginnt je nach Anmeldungen ca. Anfangs März und endet Ende Jahr.

 

5. Prüfung in einem anderen Kanton
Mit dem Gesuchformular, welches auf dem Schifffahrtsamt Ihres Wohnkantons erhältlich ist, wird das Erlangen des Führerausweises (Theorie und/oder Fahren) in einem anderen Kanton beantragt und bewilligt, wenn einer der folgenden Gründe geltend gemacht werden kann:

  • Wochenaufenthalter in einem anderen Kanton 
  • Arbeits- oder Ausbildungsplatz (Lehre, Studium) in einem anderen Kanton 
  • eigenes Schiff oder Schiff eines Verwandten mit Standplatz in einem anderen Kanton 
  • Absolvierung der Ausbildung in zentralen Kursen (z.B. Ferien-Segelkurs)

Dem Gesuch sind entsprechende Bestätigungen beizulegen.



Haben wir Ihr Interesse geweckt - wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!  ☺


Die Strassenverkehrsämter...